Zum Inhalt springen

Welchen Bootsführerschein brauche ich in Kroatien?

Prüfen Sie in einer Minute, ob Ihr Führerschein, Ihr Funkzeugnis und Ihr Pass für einen Yachtcharter in Kroatien reichen. Jede Antwort nennt ihre Quelle.

Wie chartern Sie?
Mit welchem Pass reisen Sie?

Ihr Ergebnis

Beantworten Sie die Fragen, dann erscheinen hier die drei Antworten. Es wird nichts gesendet.

Eine Planungshilfe, keine Rechtsberatung. Stand der Regeln: 30. Oktober 2026; wir prüfen sie jeden Februar. Das letzte Wort haben der Hafenkapitän und die Charterbasis.

So funktioniert der Führerschein-Check

Beantworten Sie bis zu sechs Fragen: wie Sie chartern, welchen Schein der Skipper hat, wie lang das Boot ist, wer das Funkzeugnis besitzt, mit welchem Pass Sie reisen und, falls nötig, ob Sie einen Aufenthaltstitel haben. Der Check gibt drei getrennte Antworten: was das kroatische Recht erlaubt, was unsere Partner-Charterfirmen akzeptieren und ob Sie ein Visum brauchen.

Jede Antwort nennt ihre Quelle, etwa die Liste anerkannter Führerscheine des kroatischen Meeresministeriums vom 21. Mai 2026. Wo die Quellen einen Fall offenlassen, sagt der Check das, und wir klären ihn vor der Buchung mit der Basis. Ihre Angaben werden nirgendwohin gesendet.

Voraussetzungen für den Yachtcharter in Kroatien

Wer bareboat chartert, also ohne Skipper, braucht einen Bootsführerschein, den Kroatien für die Länge des Bootes anerkennt. Außerdem muss jemand an Bord, in der Regel der Skipper, ein Funkzeugnis haben, weil jedes Charterboot ein fest eingebautes UKW-Funkgerät hat. Chartern Sie mit Skipper, brauchen die Gäste keines von beiden.

Dazu kommen Personalausweis oder Reisepass. Bürger der EU, des EWR und der Schweiz brauchen kein Visum.

Segelschein in Kroatien: anerkannte Führerscheine

Kroatien erkennt ausländische Scheine für private Nutzung und Bareboat-Charter an, nie für die Arbeit als bezahlter Skipper. Der Sportbootführerschein See und der Sportküstenschifferschein gelten für Boote und Yachten bis 18 m in den kroatischen inneren Gewässern und im Küstenmeer. Sportseeschifferschein und Sporthochseeschifferschein gelten bis 500 BRZ. Der SBF Binnen gilt auf See nicht.

Einen eigenen Segelschein verlangt Kroatien nicht. Die praktische Prüfung zum SBF See findet unter Motor statt, trotzdem deckt er nach kroatischem Recht auch eine Segelyacht bis 18 m ab. Manche Basen haben ältere Scheine ohne den Zusatz „See“ abgelehnt; der DSV stellt sie neu aus.

Aus Großbritannien gelten die RYA-Kurse Day Skipper und Coastal Skipper bis 18 m, die Certificates of Competence für Coastal Skipper und Yachtmaster bis 500 BRZ. Eine ICC nach UNECE-Resolution 40 mit dem Vermerk C (Küste) gilt im Rahmen dessen, was auf ihr steht.

Bootslänge und die 18-Meter-Grenze

Das kroatische Recht teilt bei 15 m: Bis 15 m ist ein Boot eine „brodica“, darüber eine Yacht. Die Grenzen der Führerscheine liegen meist bei 18 m und 24 m. Gemeint ist die Rumpflänge nach ISO 8666; Bugspriet und Badeplattform zählen nicht mit. Sie steht in den Bootspapieren.

Fast jede Charter-Einrumpfyacht (10 bis 15 m) und jeder Charterkatamaran (12 bis 15 m) ist kürzer als 18 m, also decken die genannten Scheine sie ab. Auf Yachten von 18 bis 24 m muss ein zweites Crewmitglied einen kroatischen Schein der Kategorie B haben; ob ein ausländischer Schein dafür reicht, ist nicht geregelt, das klären wir mit der Basis.

Funkzeugnis (SRC) für Kroatien

Jedes Charterboot in Kroatien muss ein fest eingebautes UKW-Funkgerät mit DSC haben. Deshalb muss beim Bareboat-Charter neben dem Führerschein des Skippers jemand an Bord, in der Regel der Skipper, ein Funkzeugnis haben. Das kroatische Recht nennt SRC, LRC, ROC und GOC. Das deutsche SRC gilt; das UBI ist ein Binnenfunkzeugnis und zählt nicht.

Auf einer Yacht über 15 m muss der Skipper das Funkzeugnis selbst besitzen. Auf Booten bis 15 m sind sich die Regeln nicht einig, ob stattdessen ein anderes Crewmitglied es haben darf; das klären wir mit der Basis.

Visum und Einreise nach Kroatien

Kroatien gehört seit dem 1. Januar 2023 zum Schengen-Raum. Bürger der EU, des EWR und der Schweiz reisen mit Personalausweis oder Reisepass. Wer einen Aufenthaltstitel oder ein nationales Visum eines Schengen-Staats hat, darf bis zu 90 Tage in 180 Tagen ohne Visum bleiben; Titel aus Zypern und Irland zählen nicht.

Türkische Staatsangehörige, die in Deutschland leben, reisen also mit Pass und deutschem Aufenthaltstitel. Ob eine Fiktionsbescheinigung allein reicht, ist nicht geklärt: Fragen Sie vor der Reise bei der kroatischen Botschaft nach. Ohne Aufenthaltstitel oder nationales Visum eines Schengen-Staats braucht ein gewöhnlicher türkischer Pass ein Schengen-Visum (Typ C).

Seit dem 10. April 2026 erfasst das Einreise-/Ausreisesystem der EU (EES) an der ersten Schengen-Grenze Fingerabdrücke und ein Foto von Kurzzeitreisenden aus Staaten außerhalb der EU; Bürger des EWR und der Schweiz sowie Inhaber eines Schengen-Aufenthaltstitels sind ausgenommen. ETIAS, die geplante Online-Reisegenehmigung, gilt nur für Reisende ohne Visumpflicht; ein Starttermin steht noch nicht fest.

Charter mit Skipper

Mit Skipper an Bord braucht sonst niemand einen Führerschein oder ein Funkzeugnis. Wir buchen den Skipper mit dem Boot: 250 € pro Tag (Preise 2027), dazu Verpflegung und eine Koje an Bord.

Auch beim Bareboat-Charter darf jede Basis den Skipper auf See prüfen und bei Zweifeln einen bezahlten Skipper verlangen. Nennen Sie uns Ihren Termin, dann schlagen wir Boote mit oder ohne Skipper vor.

Nennen Sie uns Termin und Crew. Wir klären offene Fragen zum Führerschein mit der Basis und schlagen Boote vor, mit oder ohne Skipper.

Fragen Sie uns zu Ihrem Charter

Häufige Fragen